Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen
Leitsatz
1. Die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von terrestrischem Automatenspiel in Spielhallen (steuerpflichtig) und
virtuellem Automatenspiel im Internet (steuerfrei) verstößt bei summarischer Prüfung nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen
Neutralität. Die Stpfl. kann sich nicht unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen.
2. Dass gleichartige Umsätze innerhalb und außerhalb von Spielbanken nicht nur in Bezug auf ihre dem Grunde nach bestehende
Umsatzsteuerpflicht, sondern auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage gleichbehandelt werden, ist Ausdruck umsatzsteuerlicher
Neutralität.
3. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH und EuGH besteht das für den umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch erforderliche
Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber von Geldspielgeräten und den einzelnen Spielgästen. Die gegenseitigen Leistungen werden
im Rahmen der individuellen Spielverträge ausgetauscht; der Betreiber räumt jedem Spielgast eine Gewinnchance ein und erhält
hierfür den jeweiligen Einsatz als Entgelt – und zwar i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, nicht i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1,
2 UStG.