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FG Münster Beschluss v. - 5 V 1464/25 U

Gesetze: UStG § 1; MwStSystRL Art. 135; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen

Leitsatz

1. Die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von terrestrischem Automatenspiel in Spielhallen (steuerpflichtig) und virtuellem Automatenspiel im Internet (steuerfrei) verstößt bei summarischer Prüfung nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität. Die Stpfl. kann sich nicht unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen.

2. Dass gleichartige Umsätze innerhalb und außerhalb von Spielbanken nicht nur in Bezug auf ihre dem Grunde nach bestehende Umsatzsteuerpflicht, sondern auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage gleichbehandelt werden, ist Ausdruck umsatzsteuerlicher Neutralität.

3. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH und EuGH besteht das für den umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch erforderliche Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber von Geldspielgeräten und den einzelnen Spielgästen. Die gegenseitigen Leistungen werden im Rahmen der individuellen Spielverträge ausgetauscht; der Betreiber räumt jedem Spielgast eine Gewinnchance ein und erhält hierfür den jeweiligen Einsatz als Entgelt – und zwar i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, nicht i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 UStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAK-09722

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