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FG Münster Beschluss v. - 5 V 608/25 U

Gesetze: UStG § 1; MwStSystRL Art. 135; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen

Leitsatz

1. Die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus dem Betrieb mit Geldspielgeräten steht im Einklang mit ständiger und gesicherter BFH- und EuGH-Rechtsprechung.

2. Der Senat hält an seiner im Beschluss 5 V 1672/24 U dargelegten Auffassung fest, dass die Besteuerung der Umsätze von gewerblichen Spielhallenbetreibern aus dem Betrieb terrestrischer (Offline )Geldspielautomaten im Verhältnis zu der (Nicht-)Besteuerung der Umsätze gewerblicher Anbieter von virtuellen (Online )Automatenspielen nicht gegen den Grundsatz der mehrwertsteuerlichen Neutralität verstößt.

3. Dass gleichartige Umsätze innerhalb und außerhalb von Spielbanken nicht nur in Bezug auf ihre dem Grunde nach bestehende Umsatzsteuerpflicht, sondern auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage gleichbehandelt werden, ist Ausdruck umsatzsteuerlicher Neutralität.

4. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH und EuGH besteht das für den umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch erforderliche Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber von Geldspielgeräten und den einzelnen Spielgästen. Die gegenseitigen Leistungen werden im Rahmen der individuellen Spielverträge ausgetauscht; der Betreiber räumt jedem Spielgast eine Gewinnchance ein und erhält hierfür den jeweiligen Einsatz als Entgelt – und zwar i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, nicht i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 UStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAK-09723

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