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BVerwG Beschluss v. - 2 KSt 5.25

Leitsatz

Der Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren ist nach dem Endgrundgehalt des angestrebten Amtes zu bestimmen. Der individuelle Beschäftigungsumfang (Voll- oder Teilzeit) ist aufgrund der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise nicht zu berücksichtigen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:171225B2KSt5.25.0

Fundstelle(n):
VAAAK-09759

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