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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 2116/24

Gesetze: SGB V § 106

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer Richtgrößenprüfung einer BAG sind für die Prüfung und Ermittlung der Vergleichswerte die gesamten Fälle der BAG auf dem jeweiligen Fachgebiet heranzuziehen. Eine separate Prüfung der einzelnen Mitglieder der BAG ist nicht zulässig. Wenn die BAG nur für einzelne Quartale eines Prüfzeitraums bestanden hat, muss jedenfalls für diese Quartale auf die Fälle der BAG zurückgegriffen werden.

Fundstelle(n):
VAAAK-09798

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