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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 390/24

Gesetze: SGB V § 39; SGB V § 2 Abs. 1; SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 275 Abs. 1c

Leitsatz

Leitsatz:

Die Fehlbelegungsprüfung im Sinne der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) vom umfasst sämtliche Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, auch mögliche Verstöße gegen das Qualitätsgebot. Die Krankenkasse ist mit dem Einwand eines Verstoßes gegen das Qualitätsgebot im Gerichtsverfahren ausgeschlossen, wenn mit der abschließenden Entscheidung nach § 8 PrüfvV ein solcher Verstoß nicht geltend gemacht worden ist, obwohl er für die Beklagte bzw. den Medizinischen Dienst erkennbar gewesen wäre.

Fundstelle(n):
QAAAK-09807

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