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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 8 SO 84/25

Gesetze: SGG § 144 Abs. 1 S. 2; SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGG § 158; SGG § 86; SGB X § 44; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2; SGG § 54 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem Anfechtungswiderspruch gegen die (Teil-)Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII werden Leistungsbescheide über nachfolgende Bewilligungszeiträume, die vor Erlass des Widerspruchsbescheides zur (Teil-)Aufhebung ergehen, nicht in entsprechender Anwendung des § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens (Fortführung der Senatsrechtsprechung: Urteil vom - L 8 SO 286/17 - juris Rn. 27).

Fundstelle(n):
LAAAK-09813

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