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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 6 AS 660/25 B

Gesetze: SGG § 138; RVG Nr. 3106 VV Anl. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis eines mit einer Bescheidungsklage erstinstanzlich in vollem Umfang erfolgreichen Klägers für die Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung dahingehend, dass ein Gerichtsbescheid nicht mit der Berufung angefochten werden kann.

Fundstelle(n):
VAAAK-09814

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