Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt
Leitsatz
NV: Ein formlos als elektronisches Dokument über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines Steuerberaters übermittelte Schreiben ist dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während der üblichen Geschäftszeiten eingeht. Insofern bedeutet die Pflicht zur Nutzung des beSt aus § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung auch eine Pflicht zur Überwachung des Posteingangs während der üblichen Geschäftszeiten.