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BFH Beschluss v. - VIII B 81/24

Gesetze: AO § 130 Abs. 2 Nr. 3; AO § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; AO § 228; AO i.d.F. vom 16.12.2022 § 229 Abs. 1 Satz 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2; EStG i.d.F. ab 2007 § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4; KStG § 8 Abs. 1

Neubeginn der Zahlungsverjährung bei gleichzeitiger Änderung von Anrechnungsverfügung und Ergehen einer geänderten Steuerfestsetzung

Leitsatz

NV: Werden statt zuvor veranlagter Dividenden in einem geänderten Körperschaftsteuerbescheid Dividendenkompensationszahlungen erfasst, die vor Geltung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nicht zu den betrieblichen Kapitalerträgen, sondern zu den übrigen Betriebseinnahmen gehören und keinem Steuereinbehalt unterliegen konnten, löst dies eine Anpassungsverpflichtung für die Anrechnungsverfügung gemäß § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) und einen Neubeginn der Zahlungsverjährungsfrist gemäß § 228 AO für den gesamten Steueranspruch aus (Fortentwicklung des Senatsbeschlusses vom  - VIII B 17/24, BFH/NV 2025, 1273).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2026:B.270126.VIIIB81.24.0

Fundstelle(n):
DAAAK-09953

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