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BFH Urteil v. - II R 22/23

Gesetze: AO § 109 Abs. 1 Satz 2 (analog); AO § 110; GrEStG § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz

1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren.

2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an , BFH/NV 2016, 420, Rz 23).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.081025.IIR22.23.0

Fundstelle(n):
HAAAK-09956

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