Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 24/22

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2; GrEStG § 18 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; GrEStG § 19 Abs. 1; GrEStG § 20; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Leitsatz

1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters —ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile— rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des , BFHE 248, 252, BStBl II 2015, 553).

2. Einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 GrEStG kommt keine die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung beendende Wirkung für die Festsetzungsfrist zu, wenn die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf die Grundstücke vollständig fehlen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.221025.IIR24.22.0

Fundstelle(n):
RAAAK-09957

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank