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BFH Urteil v. - VIII R 2/25

Gesetze: FGO § 52d; FGO § 62; ZPO § 130d; StBerG § 86c; StBerG § 86d; GG Art. 19 Abs. 4

Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters

Leitsatz

§ 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.251125.VIIIR2.25.0

Fundstelle(n):
BAAAK-09958

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