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BGH Urteil v. - EnZR 95/23

Gesetze: § 19 Abs 3 StromNEV

Leitsatz

Für die Beurteilung, ob eine unterspannungsseitig mit Transformatoren eines Umspannwerks verbundene Sammelschiene der Umspannebene oder der nachgelagerten Netzebene zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreiber des Umspannwerks oder der Betreiber des nachgelagerten Netzes die Betriebsverantwortung für die Sammelschiene trägt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:021225UENZR95.23.0

Fundstelle(n):
TAAAK-10009

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