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BMF - IV D 1 - S 0062/00122/001/001

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Bezug: BStBl 2026 I S. 266

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das (BStBl 2026 I S. 266) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:


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1.
In der Nummer 5 des AEAO zu § 122a wird der Satz 2 gestrichen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

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