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BMF - IV D 1 - S 0550/00425/001/002

BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO; Änderung des (BStBl I S. 116) und des (BStBl I S. 476), ergänzt durch (BStBl I S. 886)

Bezug: BStBl 2022 I S. 116

Bezug: BStBl 2015 I S. 476

Bezug: BStBl 2015 I S. 886

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden das (BStBl I S. 116) und das (BStBl I S. 476), das durch das durch (BStBl I S. 886) ergänzt wurde, wie folgt geändert:

  1. Im wird der letzte Absatz vor „I. Allgemeines“ wie folgt gefasst:

    „Für Insolvenzverfahren, die vor dem beantragt wurden, sind die Regelungen des -, BStBl I S. 476, zuletzt geändert durch , BStBl I S. XX weiterhin anzuwenden.“

  2. In der Randziffer 6 des und in der Randziffer 5 des wird jeweils der Satz 2 wie folgt gefasst:

    „Steuererstattungsansprüche und Steuervergütungsansprüche werden von der Vorschrift nicht erfasst (vgl. , BStBl 2022 II S. 495, , BStBl 2026 II S. XX).“

  3. Der Randziffer 10 des und der Randziffer 9 des wird jeweils folgende...

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