Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Steuerbefreiungen – Art. 135 Abs. 1 Buchst. e – Umtausch der Einheiten einer virtuellen Währung eines Online-Videospiels gegen konventionelle Währungen – Berechnung der Besteuerungsgrundlage – Art. 30a – Mehrzweck-Gutscheine – Virtuelle Währung eines Online-Videospiels
Leitsatz
1. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom geänderten Fassung
ist dahin auszulegen, dass
Umsätze, die im Umtausch realer Währungen zu Zahlungszwecken gegen Einheiten einer virtuellen Währung bestehen, die ausschließlich in einem Online-Videospiel verwendet werden kann, nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen.
2. Art. 30a der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2016/1065 geänderten Fassung
ist dahin auszulegen, dass
Einheiten einer virtuellen Währung, die ausschließlich in einem Online-Videospiel verwendet werden kann, wenn sie Zugang zu bestimmten Funktionen innerhalb dieses Spiels gewähren, nicht unter den Begriff „Gutschein“, insbesondere nicht unter den Begriff „Mehrzweck-Gutschein“, im Sinne dieser Bestimmung fallen, so dass die Mehrwertsteuer auf diese Umsätze gemäß der allgemeinen Regel von Art. 73 der Richtlinie zu erheben ist.