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Anteile an Kapitalgesellschaften im Sonderbetriebsvermögen als funktional wesentliche Betriebsgrundlage
Aktueller Anlass: In den letzten Jahren hat sich der BFH in mehreren Entscheidungen mit der Zuordnung von Beteiligungen zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II befasst (vgl. Lang, Anteile an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen, StBB 3/2025 S. 1, QAAAJ-99867). Speziell zur Frage der funktional wesentlichen Betriebsgrundlage i.d.Z. ist das aktuelle , BStBl 2025 II S. 309) ergangen.
Handlungsbedarf: Die Problematik betrifft insbesondere Übertragungen betrieblicher Sachgesamtheiten (z.B. §§ 20, 24 UmwStG, § 6 EStG), da insoweit regelmäßig sämtliche funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden müssen.
Handlungszeitraum: Der Frage kann kein besonderer Handlungszeitraum zugewiesen werden, da sie sich auf alle entsprechenden Fallgestaltungen bezieht und damit besondere Relevanz bei anstehenden Umstrukturierungen entfaltet.
1. Allgemeine Abgrenzungskriterien
Der Beitrag nähert sich einer sehr spezifischen Fragestellung deduktiv an, indem ausgehend von den allgemeinen Begriffen „Betriebsvermögen“ (Tz. 1.1) und „Wesentliche Betriebsgrundlage“ (Tz. 1.2) diese Begriffe zunächst...