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Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH deren Gesellschafter M mit einer Beteiligung von 60 % und deren Sohn S mit einer Beteiligung von 40 % waren. S war auch Geschäftsführer der GmbH. Als Prokuristin bei der Klägerin angestellt waren T, die Tochter der M und die Schwester des S. S war auch Geschäftsführer der Klägerin; ihm stand ein vertraglich vereinbartes Vetorecht gegen alle Entscheidungen der M zu. Die Klägerin sagte S im Jahr 2011 eine (arbeitgeberfinanzierte) Pension zu. Zudem erteilte die Klägerin S und T arbeitnehmerfinanzierte Versorgungszusagen. Die Versorgungszusagen unterlagen einem Zinssatz i. H. von 6 % p. a. Zudem hatte die Klägerin ihrem Arbeitnehmer D eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erteilt, die einem Zi...