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BGH Urteil v. - VIa ZR 505/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Dezember 2012 von einem Dritten einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten BMW 318d, der mit einem Dieselmotor der Baureihe N47D20U1 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:120326UVIAZR505.22.0

Fundstelle(n):
WAAAK-12458

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