Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden?
Das Verfahren XI R 14/23 (XI R 22/21) war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-411/24 ausgesetzt. Das Revisionsverfahren wurde nach der Entscheidung des unter dem Aktenzeichen V R 11/26 (XI R 14/23; XI R 22/21) wieder aufgenommen.