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BGH Urteil v. - VIa ZR 529/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im September 2014 darlehensfinanziert einen neuen VW Golf, in dem ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor des Typs EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) verbaut ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:120326UVIAZR529.22.0

Fundstelle(n):
MAAAK-12697

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