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BGH Urteil v. - IV ZR 30/25

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte, ein Schadensabwicklungsunternehmen des Rechtsschutzversicherers, auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz für die erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen die Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung bei einem von ihm erworbenen Pkw sowie auf Schadensersatz wegen Nichterteilung der Deckungszusage in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:250326UIVZR30.25.0

Fundstelle(n):
GAAAK-13029

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