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BSG Urteil v. - B 8 SO 12/24 R

Tatbestand

Der Kläger begehrt von dem Beklagten im Revisionsverfahren noch Kostenerstattung in Höhe von 15 244,58 Euro für im Zeitraum vom 28.2.2014 bis 30.11.2015 erbrachte Leistungen der Hilfe zur Pflege.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:301025UB8SO1224R0

Fundstelle(n):
ZAAAK-13254

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