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BGH Urteil v. - X ZR 17/24

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 433 414 (Streitpatents), das am 25. Mai 2010 unter Inanspruchnahme von drei europäischen Prioritäten vom 22. Mai, 28. Oktober und 18. Dezember 2009 angemeldet worden ist und einen Identifizierungsdienst betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:100226UXZR17.24.0

Fundstelle(n):
VAAAK-13332

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