Gesetzgebung | Gesetzentwurf zur Senkung der Stromsteuer für alle (Bundestag)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Stromsteuergesetzes und
weiterer Vorschriften zur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich
zulässige Minimum für alle Verbraucher vorgelegt (BT-Drucks. 21/5320). Dieser
Mindeststeuersatz beträgt 1 € pro Megawattstunde (MWh) für die
nicht-betriebliche und 0,5 € für MWh für die betriebliche
Verwendung.
Die allgemeine Absenkung soll das Stromsteuerrecht erheblich vereinfachen, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht. Zudem soll sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität schaffen.
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zuvor muss es noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Ob des Vorhaben eine Mehrheit findet, ist offen. Die erste Lesung im Bundestag soll am erfolgen.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 295 (lb)
Fundstelle(n):
JAAAK-14000