Einkommensteuer | Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 EStG, R
3.12 Abs. 3 und Abs. 5 LStR) ab veröffentlicht ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 LStR sollen mit einer geplanten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien rückwirkend zum von 250 € auf 275 € monatlich sowie in R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 8 € auf 9 € am Tag angehoben werden.
Es bestehen keine Bedenken, diese erhöhten Mindestbeträge in R 3.12 Abs. 3 LStR und R 3.12 Abs. 5 Satz 1 LStR im Vorgriff auf eine förmliche Änderung der LStR (Verfahren nach Artikel 108 Abs. 7 GG) bereits rückwirkend ab anzuwenden und so mögliche Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen zu verringern.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
GAAAK-14079