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konsolidierte Fassung: BMF - IV C 1 - S 1980 - 1/08/10019 BStBl 2009 I S.931

Investmentsteuergesetz (InvStG), Zweifels- und Auslegungsfragen; Aktualisierung des (BStBl I S. 728)

Bezug: BStBl 2011 I S. 748

Bezug: BStBl 2013 I S. 726

Bezug: BStBl 2014 I S. 857

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes wie folgt Stellung:

Zeitliche Anwendung des Schreibens

0Dieses Schreiben ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Soweit das Schreiben neu eingefügte Vorschriften (insbesondere Unternehmensteuerreformgesetz, Jahressteuergesetz 2008, Jahressteuergesetz 2009) betrifft, richtet sich der zeitliche Anwendungsbereich der jeweiligen Randziffern nach den besonderen Anwendungsregelungen des § 18 InvStG (vgl. auch Rz. 291a bis f). Besondere Übergangserleichterungen sind in Rz. 292 bis 303 enthalten.

I. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (§ 1 InvStG)

1. Anwendungsbereich (Absatz 1)

1Das InvStG ist sowohl auf inländische Investmentvermögen und Investmentanteile als auch auf ausländische Investmentvermögen und Investmentanteile anzuwenden.

2. Begriffsbestimmungen des Investmentgesetzes (InvG) (Absatz 2)

2Für das Investmentsteuerrecht gelten die Definitionen des § 1 Satz 2 und § 2 InvG.

3Inländische Investmentvermögen sind Investmentfonds (Investmentvermögen des Vertragstyps = Sondervermögen) und Investmentaktiengesellschaften. Im Inve...

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