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Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz
Bezug: BStBl 2009 I S.670
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes i. d. F. des HBeglG 2004 vom (BStBl 2004 I S. 120) wie folgt Stellung genommen:
A. Eigenheimzulage
I. Anspruchsberechtigter (§ 1 EigZulG)
1 1Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige i. S. d. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 EStG oder Personen, die nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind. 2Nicht Voraussetzung ist, dass der Anspruchsberechtigte tatsächlich zur Einkommensteuer veranlagt wird und eine Einkommensteuer festzusetzen ist.
II. Begünstigtes Objekt (§ 2 EigZulG)
1. Wohnung im eigenen Haus
1.1 Begriff der Wohnung
2 1Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Abgrenzungsmerkmale, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere zur Abgeschlossenheit und zum eigenen Zugang, maßgebend sind (vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom – BStBl 1997 I S. 592; zur Mindestgröße vgl. BStBl 1997 II S. 611); auch eine Eigentumswohnung muss den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erfüllen ( BStBl 1999 II S. 91). 2Auf die Art des Gebäudes, in dem sich di... BStBl 2001 II S. 237