Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StPO § 111d

Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften

Achter Abschnitt: Ermittlungsmaßnahmen

§ 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank