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konsolidierte Fassung: BMF - IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl 2004 I Sondernummer 1/2004 S. 3

Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Bezug: BStBl 2021 I S. 1098

Bezug: BStBl 1995 I Sondernummer 1

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung des Außensteuergesetzes die als Anlage beigefügten Grundsätze.

Dieses Schreiben tritt an die Stelle des Anwendungsschreibens vom — IV C 7 – S 1340 – 20/94 —, BStBl I Sondernummer 1/1995, und ist grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden, soweit sich aus den einzelnen Textziffern keine anderen Anwendungsregeln ergeben. Die Überarbeitung des Anwendungsschreibens in der Fassung vom dient in erster Linie der Anpassung an die zwischenzeitlichen Änderungen des Außensteuergesetzes, insbesondere durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, das Steuervergünstigungsabbaugesetz und das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz.

0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften

Das Außensteuergesetz tritt ergänzend zu den Bestimmungen hinzu, die in der Abgabenordnung und den anderen Steuergesetzen die Besteuerung von Auslandsbeziehungen regeln. Die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen/DBA) stehen der Anwendung des Außensteuergesetzes nicht entg...

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